Gesetzliche Rahmenbedingungen
Auf der Seite Grenzwerte wird erläutert, dass die Entfernungsauflösung eines Radars abhängig von der abgestrahlten Bandbreite ist.
Um nun eine möglichst hohe Entfernungsauflösung zu bekommen ist eine möglichst große Bandbreite nötig. Jedoch gibt der Gesetzgeber für die unterschiedlichen Frequenzbänder bestimmte Bereiche vor in denen man abstrahlen darf. Daher ist die Bandbreite nicht unbegrenzt erweiterbar auch wenn die Sensoren eine deutlich größere Bandbreite abdecken könnten.